Förderung & Zuschüsse für Lastenräder
Lassen Sie sich die Anschaffung eines Lastenrades vom Staat fördern!
Wer fördert?
Die Förderung erfolgt durch die jeweiligen Kommunen, Kreise oder Bundesländer. Das ist in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt.
Hier in Nordrhein-Westfalen werden die E-Lastenräder vom Land gefördert, allerdings bieten viele Kommunen individuelle Förderungen (z.B. auch von nicht E-Lastenrädern) an. Es steht immer ein gewisses Kontingent an Fördergeldern zur Verfügung. Die Bezuschussung jedes Antrages erfolgt somit aus diesem Fördertopf und wird gewährt, bis er ausgeschöpft ist.
Was wird gefördert?
Auch das ist je Kreis, Kommune oder Bundesland verschieden.
Ein paar Beispiele von Städten und Kreisen in der Umgebung:Die Städte Münster und Greven fördern die Anschaffung fabrikneuer Lastenräder und Lastenradanhänger.Auch die Städt Osnabrück, Ahaus und Telgte bezuschussen den Kauf von Lastenrädern mit und ohne E-Motor.
Wer wird gefördert?
Wie Sie es sich denken können, gibt es auch hier Unterschiede von Land zu Land, Kreis zu Kreis und Kommune zu Kommune:Zumeist profitieren Privatpersonen von dieser Förderung, ganz oft wird sie aber auch auf Vereine, Gewerbebetriebe, Freiberufler oder sogar Kommunen ausgedehnt.
In Münster und Greven sind ausschließlich volljährige Privatpersonen mit Hauptwohnsitz im jeweiligen Ort förderungsberechtigt, die das Lastenrad oder den Lastenanhänger zum privaten Gebrauch erwerben.In der Stadt Osnabrück gilt die Förderung für Privatpersonen mit Hauptwohnsitz im Kreis Osnabrück.